Nach Einbau eines Zählers von einem
zugelassenen Installateur Ihres Vertrauens erfolgt die anschließende Abnahme (
Formular Wasserzähler) durch unsere Mitarbeiter, womit der Zähler automatisch in die Gebührenberechnung eingeht. Der Zähler muss stets geeicht sein und ist daher rechtzeitig vor Ablauf der Eichfrist auszutauschen.